- sind gerichtlich zugelassen
-
sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
-
sind an die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung
(BRAGO)
- und
ab
01.07.2004 an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
gebunden
-
unterliegen der Aufsicht des Präsidenten des Amtsgerichts
- Landgerichts -
-
sind ein
Organ der Rechtspflege
-
vertreten und unterstützen bei
-
Durchsetzung von Renten
-
Widerspruchsverfahren, Verfahren vor den Sozialgerichten und
Landessozialgerichten
-
Kontenklärungen
-
Rentenanträgen
-
Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
-
Durchsetzung richtiger Einstufung nach dem Fremdrentengesetz
-
Berechnungen, Beratungen für Nachzahlungen aller Art
(Gutachten)
-
Gestaltung freiwilliger Beitragszahlung
-
öffentlich-rechtlichen Versorgungsangelegenheiten
-
Betriebsrenten
-
Berufsständischen Versorgungen
-
Vorruhestandsregelungen / Sozialplänen
-
Schwerbehindertenrentenangelegenheiten
-
Arbeitsunfällen
-
Berufskrankheiten
-
Angelegenheiten der Kranken- und Pflegeversicherung
-
Gestaltung einer individuellen Altersvorsorge
-
Berechnungen für den Versorgungsausgleich
Berufsbild:
Stellung und Bedeutung
im
öffentlichen Leben
Der Deutsche Bundestag:
Die
Rentenberater haben sich bei der Unübersichtlichkeit und der
zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben -
insbesondere bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten - als
unentbehrlich erwiesen.

Rentenberater
Rentenberatung
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Rente, Rentenversicherung und Altersvorsorge